Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUVIRA UG (haftungsbeschränkt)
Fassung 1 · Stand: 1. November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen der EUVIRA UG (haftungsbeschränkt), Gotenstraße 7, 85652 Pliening, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 316412 („EUVIRA“), die über die Plattform euvira.eu („Plattform“) erbracht werden.
- (2)Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- (3)Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn EUVIRA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
- (1)EUVIRA unterstützt Kunden bei der Durchsetzung von Forderungen aus der Nutzung von Parkflächen gegenüber Fahrzeughaltern mit ausländischem Kennzeichen. EUVIRA vermittelt hierzu die Ermittlung der Halterdaten. Die Abfrage führt ein von EUVIRA beauftragter Partner im jeweiligen Land durch („Partner“).
- (2)Auf Wunsch des Kunden lässt EUVIRA über den Partner ein Schreiben an den Halter versenden. Das Schreiben ergeht im Namen des Kunden mit dessen Absenderangaben und Bankverbindung.
- (3)Liegen dem Kunden die Halterdaten bereits vor, kann er sie selbst übermitteln. Eine Abfrage findet dann nicht statt.
- (4)Liegt für dasselbe Kennzeichen desselben Kunden im selben Land bereits eine aktuelle Auskunft vor, darf EUVIRA diese für den neuen Auftrag verwenden, statt erneut abzufragen.
- (5)EUVIRA schuldet die ordnungsgemäße Bearbeitung und Weiterleitung des Auftrags, nicht einen bestimmten Erfolg. Ob und in welchem Umfang Halterdaten erteilt werden, entscheiden die zuständigen Behörden und Register des jeweiligen Landes. Die Einziehung der Forderung ist nicht Gegenstand der Leistung.
- (6)EUVIRA darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.
§ 3 Zugang und Vertragsschluss
- (1)Der Zugang zur Plattform wird auf Einladung durch EUVIRA eingerichtet. Mit der Zustimmung zu diesen AGB kommt zwischen EUVIRA und dem Kunden ein Rahmenvertrag über die Nutzung der Plattform zustande.
- (2)Der einzelne Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Fall auf der Plattform einreicht. Mit dem Einreichen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das EUVIRA durch die Bearbeitung annimmt.
- (3)Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Aufträge, die über seinen Zugang erteilt werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- (1)Der Kunde versichert für jeden Fall, dass ihm eine Forderung gegen den Halter zusteht, dass er ein berechtigtes Interesse an den Halterdaten hat und dass er die Daten ausschließlich zur Durchsetzung dieser Forderung verwendet.
- (2)Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Kennzeichen, Land, Forderungshöhe, Nachweise sowie Absender- und Bankdaten.
- (3)Der Kunde ist für den Inhalt der Schreiben an den Halter verantwortlich. Fordert der Kunde darin eine Bearbeitungsgebühr oder sonstige Nebenforderungen, versichert er, dass seine für die Parkfläche geltenden Bedingungen diese vorsehen.
- (4)Der Kunde stellt EUVIRA von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben des Kunden oder auf einer unzulässigen Verwendung der Halterdaten durch den Kunden beruhen. Dies schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein.
§ 5 Preise und Servicegebühr
- (1)Es gelten die bei Einreichung des Falls auf der Plattform angegebenen Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- (2)Zusätzlich zu den Preisen für Abfrage und Schreiben fällt je Fall einmalig eine Servicegebühr an. Sie entsteht, sobald
- der Partner die Daten des Falls zur Bearbeitung abruft,
- eine vorliegende Auskunft nach § 2 Abs. 4 verwendet wird oder
- der Kunde die Halterdaten nach § 2 Abs. 3 selbst übermittelt.
- (3)Die Servicegebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob die Abfrage Halterdaten ergibt. Ein Folgeauftrag zu einem bestehenden Fall, etwa für einen anderen Fahrer oder eine geänderte Anschrift, löst keine weitere Servicegebühr aus.
- (4)Ergibt eine Abfrage keine Halterdaten, wird der Preis der Abfrage nur berechnet, wenn dies in der Preisangabe für das jeweilige Land ausgewiesen ist.
- (5)Lautet ein Preis auf eine andere Währung als Euro, wird er zu dem bei Einreichung des Falls festgelegten Kurs in Euro umgerechnet.
- (6)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Stornierung
- (1)Der Kunde kann einen Fall jederzeit unter Angabe eines Grundes auf der Plattform stornieren.
- (2)Nicht berechnet werden nach einer Stornierung eine Abfrage, die der Partner noch nicht zur Bearbeitung übernommen hat, und ein Schreiben, das noch nicht versendet wurde.
- (3)Berechnet werden eine bereits übernommene oder abgeschlossene Abfrage, ein bereits versendetes Schreiben und eine bereits entstandene Servicegebühr.
- (4)Mit einem Fall werden auch dessen offene Folgeaufträge storniert.
- (5)Ein Fall, der auf eine Entscheidung des Kunden wartet, wird nach 60 Tagen ohne Entscheidung automatisch storniert.
§ 7 Abrechnung und Zahlung
- (1)EUVIRA rechnet die erbrachten Leistungen monatlich ab.
- (2)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- (3)Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. EUVIRA kann die Annahme neuer Aufträge bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen aussetzen.
- (4)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Datenschutz
- (1)Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.
- (2)Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Abfrage und die Verwendung der Halterdaten eine Rechtsgrundlage besteht.
- (3)Soweit EUVIRA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- (4)EUVIRA löscht Daten, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Daten, die der Kunde von der Plattform herunterlädt, ist der Kunde selbst verantwortlich.
- (5)Weitere Informationen enthalten die Datenschutzhinweise unter euvira.eu/datenschutz.
§ 9 Verfügbarkeit
- (1)EUVIRA bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
- (2)Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von EUVIRA können die Nutzung vorübergehend einschränken.
§ 10 Haftung
- (1)EUVIRA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- (2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- (3)Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- (4)EUVIRA haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Behörden und Registern erteilten Halterdaten.
- (5)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EUVIRA.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- (1)Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- (2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für EUVIRA insbesondere vor, wenn der Kunde Halterdaten unzulässig verwendet oder mit Zahlungen trotz Mahnung erheblich in Verzug ist.
- (3)Bei Vertragsende bereits eingereichte Fälle werden nach diesen AGB abgewickelt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
- (1)EUVIRA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.
- (2)Die geänderte Fassung wird dem Kunden auf der Plattform angezeigt und gilt ab seiner Zustimmung. Bis zur Zustimmung kann der Kunde keine neuen Fälle einreichen. Bereits eingereichte Fälle werden nach der bisherigen Fassung abgewickelt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von EUVIRA.
- (3)Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- (4)Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.